Blitzlicht 04.2020
Tatsächlich besteht dieser Anlass aus unserer Sicht sehr wohl. Der CDU-Fraktion liegen Kopien von Unterlagen vor, welche die Firma UKA Weitersburger Bürgerinnen und Bürgern ausgehändigt hatte, um Grundstücke zu pachten. Diese belegen nicht nur eindeutig den Zweck der Pachtverträge, sondern umreißen auch das vorgesehene Gebiet und den konkreten Flächenbedarf für Windkraftanlagen. Diese konkreten Fakten waren für die CDU-Fraktion Grundlage genug, um die besagte Anfrage an die Ortsgemeinde zu richten.
Da es sich bei einem möglichen Bau von Windkraftanlagen in unserer Gemarkung und benachbarten Kommunen um einen nicht unbedeutenden Vorgang handelt, hat die CDU-Fraktion auf das bewährte und legitime Instrument offizieller Anfragen zurückgegriffen. Wir sind der Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über derartige Pläne informiert werden sollten. Da der Stellungnahme der Ortsgemeinde zu entnehmen ist, dass diese hierüber bislang noch keine Kenntnis hatte, haben wir offenbar auch die Ortsgemeinde auf den Vorgang aufmerksam gemacht. Wir werden die Entwicklungen in dieser Sache weiter beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren.
Antrag der FWG Weitersburg e.V. vom 12. April 2020 zum Erlass einer Baumschutzsatzung
Die Mehrheitsfraktion hatte im Ortsgemeinderat beantragt zu prüfen, ob das Muster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz über den Schutz von Bäumen und Grünbeständen (Stand 5/2000), geeignet, zu erweitern bzw. anzupassen ist, um eine Baumschutzsatzung für die Ortsgemeinde Weitersburg zu erarbeiten und diese den Fraktionen im Rat vorzustellen.
Im Rahmen ihrer Ausführungen zum Antrag hob die Verwaltung die sehr gute Arbeit hervor, welche der Weitersburger Ortsgemeinderat zusammen mit den beteiligten Fachleuten in der zurückliegenden Wahlperiode bei der Ausarbeitung und Überarbeitung der Bebauungspläne geleistet hat. Die alten Bebauungspläne waren vor rund drei Jahren überarbeitet und an die neue Landesbauordnung sowie weitere Vorgaben angepasst worden. Die wesentlichen und wichtigen Regelungen, beispielsweise zum Klima- und Naturschutz, sind bis heute noch verbindlich und aktuell.
Wie die Verbandsgemeindeverwaltung weiterhin mitteilte, fällt darüber hinaus der Außenbereich in die Zuständigkeit des Bundes und somit in den Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Aufstellung einer Baumschutzsatzung durch die Ortsgemeinde ist für diesen Bereich somit nicht möglich.
Da die Vertragsparteien frei in der Gestaltung der Pachtverträge seien, dürfe die Ortsgemeinde jedoch in die Pachtverträge für ihre Grundstücke die ihr wichtigen Punkte in Sachen Naturschutz aufnehmen, was auch vom Ortsbürgermeister für die Zukunft zugesagt wurde.
Wir möchten uns an dieser Stelle einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung für die intensive und sehr gute Vorbereitung der Beschlussvorlagen für unsere Ausschüsse und Ortsgemeinderatssitzungen sowie die fachkundigen Vorschläge zum weiteren Vorgehen ganz herzlich bedanken.
Corona erschwert derzeit leider unsere Arbeit zum Wohle unserer Ortsgemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Kommen Sie deshalb bei offenen Fragen oder Anregungen gerade jetzt gerne auf uns zu. Wir sind immer an Rückmeldungen zu unserer Arbeit im Rat interessiert und setzen uns für Sie ein. Nur wenn wir Ihre Probleme und Ihre Sicht auf die Dinge kennen, können wir diese in die Gremien einbringen, besprechen und bürgernahe Entscheidungen treffen.
Ihre Weitersburger CDU-Fraktion